Glossar


Antragsstellung:

Als Antragstellung gilt das Datum des Tages an dem Sie den Antrag online, telefonisch, persönlich angefordert haben bzw. erklärte haben, dass Sie eine Leistung benötigen. Den formellen Antrag müssen Sie dann ggf. innerhalb einer Frist einreichen.


Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung:

Beschäftigungen ab 521€ sind sozialversicherungspflichtig (kein Minijob, keine Beamtenverhältnisse, keine Aufträge im Rahmen einer Selbständigkeit). Es werden Abgaben zur Sozialversicherung abgeführt wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.


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