Beschäftigungen ab 521€ sind sozialversicherungspflichtig (kein Minijob, keine Beamtenverhältnisse, keine Aufträge im Rahmen einer Selbständigkeit). Es werden Abgaben zur Sozialversicherung abgeführt wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.