Gesundheit und unsere Fachdienste

Gesundheit und Fachdienste


  • Ich fühle mich nicht arbeitsfähig. Was muss ich beachten?

    Sollten sie sich kurzfristig krank fühlen und Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen können, suchen Sie bitte einen Arzt auf und senden uns den Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu, der laut Vordruck für den „Arbeitgeber“ bestimmt ist.


    Bei dauerhaften oder längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen, teilen Sie uns diese bitte umgehend mit. Beispielsweise kann ein Grad der Behinderung ein wichtiger Hinweis in der Beratung sein.


    Sollten Sie längerfristig arbeitsunfähig sein, ist die Einschaltung des Ärztlichen Dienstes ein notwendiger Schritt. Dieser erstellt dann ein ärztliches Gutachten. Ziel ist die Klärung der Frage, ob eine grundsätzliche Leistungsfähigkeit besteht.


    Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, klären wir die Rahmenbedingungen unter denen die Ausübung einer Tätigkeit noch möglich ist bzw. was vermieden werden muss. 


    Auf dieser Grundlage kann auch eine Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt oder die Einleitung eines Reha-Verfahrens notwendig sein. Liegt keine grundsätzliche Leistungsfähigkeit vor wird die Zuständigkeit anderer Leistungsträger als das Jobcenter geprüft.

  • Was ist der Berufspsychologische Service?

    Der Berufspsychologische Service (BPS) unterstützt Sie und Ihre Integrationsfachkraft durch Beratung und Begutachtungen. Er bietet Dienstleistungen an wie:


    • psychologische Begutachtung zur Klärung, ob für Sie für ein bestimmter Beruf oder eine geplante Weiterbildung in Frage kommt,
    • psychologische Beratung zum Beispiel zur Klärung, welche Probleme einer erfolgreichen Vermittlung im Wege stehen,
    • Feststellung von Deutschkenntnissen,
    • Unterstützung bei der Orientierung auf der Suche nach einer passenden Ausbildung oder einem geeigneten Beruf.

    § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §§ 32, 35 Abs. 1 S. 3, 37 SGB III 

  • Was ist der Ärztliche Dienst?

    Der Ärztliche Dienst (ÄD) unterstützt Sie und ihre Integrationsfachkraft bei der Einschätzung:


    • gesundheitlicher Einschränkungen
    • Ihrer Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit,
    • Ihrer gesundheitlichen Eignung für bestimmte Berufe oder
    • ob ein Reha-Bedarf besteht.

    Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, teilen Sie dies bitte Ihrer Integrationsfachkraft mit. Diese reicht Ihnen einen Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen aus. Diese schicken Sie dann bitte ausgefüllt im beigefügten Umschlag an den Ärztlichen Dienst zurück.


    Der Ärztliche Dienst fordert die Befunde ihrer angegebenen Ärzte an und kann dann entweder nach Aktenlage oder aber auch nach persönlicher Begutachtung ein entsprechendes Gutachten erstellen.

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