Wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Integrationsfachkraft.
Wenn Sie Ihre Unterlagen überprüfen lassen möchten, bespricht das Ihre Integrationsfachkraft gerne mit Ihnen.
Viele Internetseiten geben Ihnen Hinweise was in eine Bewerbungsmappe gehört und worauf Sie achten sollten.
Wenn Sie sich aber noch nie bewerben mussten, kann dies schwierig sein. Dann hilft oft ein Bewerbungstraining.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam beziehen, erstatten wir Bewerbungskosten pauschal in Höhe von 5€ für eine postalisch oder persönlich abgegebene Bewerbung und 2€ für Online- und E-Mail-Bewerbungen.
Es können nur Bewerbungskosten für sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet werden (kein Minijob, Beamtenverhältnis oder Angebote für Selbständigkeiten).
Wichtig ist, dass die Kosten erst ab Antragstellung erstattet werden können. Dies können Sie telefonisch, schriftlich oder online tun.
Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen sind separat zu beantragen.
Kunden der Deutschen Rentenversicherung oder Aufstocker der Agentur für Arbeit müssen sie sich dort an die zuständigen Stellen wenden
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam beziehen, kann das Jobcenter die Kosten für Bewerbungen bezuschussen.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Bewerbung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erstattet Bewerbungskosten pauschal in Höhe von 5 € für eine postalisch oder persönlich abgegebene Bewerbung und 2 € für Online und E-Mail-Bewerbungen. In dieser Pauschale finden sich auch die Kosten für die Passfotos. Wichtig ist, dass die Kosten erst ab Antragstellung erstattet werden können.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter unter Umständen die Kosten für einen Friseurbesuch und Kleidung übernehmen.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um ein konkretes Vorstellungsgespräch auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, der Friseurbesuch tatsächlich notwendig ist und keine geeignete Kleidung für Vorstellungsgespräche vorhanden ist.
Es müssen jeweils 3 Kostenvoranschläge eingereicht werden.
Bezüglich der Kleidung können die Kosten für ein Hemd oder Bluse, eine Hose, sowie angemessene Schuhe übernommen werden.
Bitte besprechen Sie dies unbedingt vorab mit Ihrer Integrationsfachkraft.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, sind kann das Jobcenter die Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch übernehmen, wenn der Arbeitgeber diese nicht erstattet.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Eine Erstattung erfolgt in Höhe des kostengünstigsten öffentlichen Verkehrsmittels. Im Ausnahmefall ist die Nutzung eines PKWs möglich, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln unverhältnismäßig schwer zu erreichen ist. Bei Nutzung des Autos werden max. 0,20€ pro Km kürzester Strecke lt. Routenplaner erstattet.
Übernachtungskosten können im Einzelfall erstattet werden, wenn dies aufgrund der großen Entfernung notwendig ist. Hier kann nur die kostengünstigste Unterkunft erstattet werden. Bitte reichen Sie drei Kostenvoranschläge ein. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein inklusives Frühstück nicht erstattet können und auf der Rechnung gesondert auszuweisen ist.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie ein Praktikumsplatz gefunden haben, reichen Sie den Arbeitsvertrag ein. Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist den Mindestlohn oder Tariflohn zu zahlen. Es sei denn es handelt sich um ein Pflichtpraktikum innerhalb des Studiums oder ein Berufsorientierungspraktikum in Vorbereitung einer Ausbildung. Das Gehalt wird dann auf Ihre Leistung angerechnet.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Maßnahme beim Arbeitgeber:
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam beziehen, kann eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, wenn das Ziel die Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Stelle ist.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Es gibt hier verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten:
- Name und Adresse des Arbeitgebers, sowie den konkreten Ansprechpartner (am besten mit Telefonnummer),
- wenn bekannt die Betriebsnummer des Arbeitgebers,
- Zeitraum der geplanten Maßnahme beim Arbeitgeber.
Erstattet werden in diesem Zeitraum die anfallenden kostengünstigsten Fahrkosten (in der Regel das Mobiticket oder das kostengünstigste ÖPNV).
Sollten zusätzlich Kosten für die Kinderbetreuung entstehen können diese übernommen werden.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, können Sie bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Stelle Einstiegsgeld bekommen.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Das Einstiegsgeld soll einen Anreiz geben, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass durch die neue Stelle absehbar auch die Hilfsbedürftigkeit bei Aufnahme der Stelle oder in naher Zukunft beendet wird.
Das Einstiegsgeld ist anrechnungsfrei. Es beträgt in der Regel 50% des Regelsatzes. Aber auch die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft haben Einfluss auf die konkrete Höhe.
Es gibt auch die Möglichkeit der pauschalen Förderung, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Die Förderung beträgt monatlich 422 € für einen Monat. Im Einzelfall sind jedoch auch Förderungen bis zu 12 Monate möglich.
§ 16b SGB II
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter die Kosten für notwendige Arbeitskleidung übernehmen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um die Anstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Zudem muss es sich um arbeitsspezifische Kleidung handeln, wie zum Beispiel spezielle Kleidung für Handwerker.
Aber Vorsicht: Nicht erstattet werden die Kosten für Schutzkleidung und Schutzschuhe. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese bereitzustellen.
Bitte reichen Sie 3 Kostenvoranschläge ein, nur das kostengünstigste Angebot kann erstattet werden.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter die Kosten für ein Auto bezuschussen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, aber die Notwendigkeit bestätigt und begründet.
Achtung: Die Tatsache, dass der Arbeitsort weiter entfernt ist, stellt keinen Grund für die Notwendigkeit der Förderung eines Autos dar.
Das Auto muss zur Ausübung der Tätigkeit oder zur Erreichbarkeit der Arbeitsstätte (weil kein ÖPNV nutzbar ist) nachweislich notwendig sein.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um die Anstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt und ein Wegfall der Hilfebedürftigkeit zu erwarten ist.
Als Nachweise für den Antrag werden benötigt:
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter die Kosten für ein Führerschein bezuschussen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, aber die Notwendigkeit bestätigt und begründet.
Achtung: Die Tatsache, dass der Arbeitsort weiter entfernt ist, stellt keinen Grund für die Notwendigkeit der Förderung eines Führerscheins dar.
Der Führerschein muss zur Ausübung der Tätigkeit nachweislich unabdingbar sein.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um die Anstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt und ein Wegfall der Hilfsbedürftigkeit zu erwarten ist.
Der Zuschuss richtet sich nach dem kostengünstigsten Angebot. Der Führerschein muss innerhalb von 3 Monaten erworben werden.
Als Nachweise werden benötigt:
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Die Kosten für eine MPU können nicht vom Jobcenter übernommen werden.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Die Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis können nicht übernommen werden. Sie erhalten das Führungszeugnis im Bürgerservice kostenlos. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Bürgergeld-Bescheid zum Termin beim Bürgerservice als Nachweis mit.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter die Kosten für den Gesundheitsnachweis übernehmen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um die Anstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Der Gesundheitsnachweis muss für die auszuübende Tätigkeit notwendig sein.
Als Nachweis dient die entsprechende Rechnung.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter die Kosten für Pendelfahrten unter Umständen übernehmen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt und diese nötig sind, um die Stelle überhaupt annehmen zu können. Zeitarbeitsunternehmen sind zur Kostenübernahme verpflichtet, hier ist eine Erstattung nicht möglich.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um die Anstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt und die Stelle außerhalb von Potsdam liegt. Grundsätzlich wird das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel erstattet.
Hier gibt es 2 verschiedene Regelungen:
Als Nachweis ist der Arbeitsvertag einzureichen.
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
§ 670 BGB
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter die Kosten für die doppelte Haushaltsführung unter Umständen bezuschussen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um die Anstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt und die Stelle soweit außerhalb des Tagespendelbereiches liegt und es keine vergleichbaren Stellen innerhalb von Potsdam oder im näheren Umfeld gibt.
Die Förderung ist max. 6 Monate innerhalb der Probezeit möglich. Danach muss gegebenenfalls über einen Umzug entschieden werden, eine längere Förderung ist nicht möglich.
Die Dauer und die Höhe liegt im Ermessen des Fallmanagers.
Folgende Nachweise sind notwendig:
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam erhalten, kann das Jobcenter die Kosten für den Umzug unter Umständen übernehmen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.
Grundsätzlich ist vorher eine Antragstellung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass es sich um die Anstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt und die Stelle außerhalb des Tagespendelbereiches liegt und es keine vergleichbaren Stellen innerhalb von Potsdam oder im näheren Umfeld gibt.
Erstattet wird das kostengünstigste Angebot des Mietwagens sowie die Tankquittungen, sofern nicht inbegriffen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Umzugsunternehmen gewährt werden.
Folgende Nachweise sind notwendig:
§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III